Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, die auch Kleinanlegern ermöglichen schon geringe Beträge und jederzeit in Immobilien zu investieren. Im Gegensatz zu den geschlossenen Immobilienfonds, bei denen nur während des Platzierungszeitraums und ab einem bestimmten Mindestbetrag investiert werden kann. Meist beteiligen sich offene Immobilienfonds an Gewerbeimmobilien, also entweder Bürogebäude oder Ladengeschäfte.
Liquiditätsvorschriften für offene Immobilienfonds
Die Liquiditätsvorschriften verlangen, dass der offene Immobilienfonds mindestens 5 Prozent und maximal 49 Prozent des Fondsvolumens als schnell verfügbare Anlagen investiert. Dadurch können Fondsanteile börsentäglich gekauft und verkauft werden.
Bei den Beteiligungen des offenen Immobilienfonds handelt es sich um Sondervermögen. Neben dem Erwerb von Beteiligungen an Immobilien kann der Fonds auch in die Projektentwicklung investieren. Vorgeschrieben ist, dass offene Immobilienfonds zwecks Risikostreuung an mindestens 10 verschiedene Immobilien beteiligt sein müssen und kein Objekt mehr als 15 Prozent des Fondsvermögens ausmachen darf.
Ausschüttung
Erträge wie Mieteinnahmen werden nach Abzug der Kosten einmal im Jahr an den Anteilseigner ausgeschüttet. Bei thesaurierenden Immobilienfonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder investiert. Der Anteilseigner profitiert hier von steigenden Werten der Anteilsscheine.
Fondsmanagement
Der offene Immobilienfonds muss von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet werden, dabei kann es sich entweder um eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handeln. Für die Verwaltung der Beteiligungen berechnet die Gesellschaft dem Anleger diverse Gebühren. So ist zum Beispiel meist ein einmaliger Ausgabeaufschlag in Höhe von 5 bis 5,5 Prozent beim Kauf des Fonds zu bezahlen.
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